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Berufsbegleitende Weiterbildung
Kindheitspädagogik

Weiterbildung Kindheitspädagogik

Auf Fachhochschulniveau bietet die Weiterbildung Kindheitspädagogik die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation für die Leitung einer Kindertagesstätte in Sachsen zu erwerben.

Die Weiterbildung Kindheitspädagogik richtet sich an Menschen, welche an einer Universität oder pädagogischen Hochschule Erziehungswissenschaften oder Pädagogik (auch im Nebenfach) studierten und abschlossen. Folgende Abschlüsse werden anerkannt: Magister, Diplom, Bachelor oder Master sowie ein erstes oder zweites Staatsexamen Lehramt.

Nach erfolgreichem Abschluss ist die Arbeit als pädagogische Fachkraft und Leitung von Kindertageseinrichtungen möglich (Anerkennung im Freistaat Sachsen im Bereich
Kindertagesbetreuung, pädagogische Fachkraft, Leitung) im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 7 SächsQualiVO.

Wer einen entsprechenden Fachabschluss an einer Hochschule im Ausland erworben hat, erfüllt ebenfalls die Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung Kindheitspädagogik.

Schwerpunkte der Weiterbildung Kindheitspädagogik

  • Einführung in das System der Kindertagesbetreuung, rechtliche Grundlagen
  • Grundlagen der Kindheitspädagogik
  • Entwicklungspsychologie der frühen Kindheit
  • Didaktik der Kindheitspädagogik, Sächsischer Bildungsplan
  • pädagogische Diagnostik, Beobachtung und Dokumentation
  • Kommunikation und Intervention mit Kindern und Erwachsenen
  • Anthropologie und Ethik, Werte und Weltanschauungen
  • Familie, soziale Netzwerke und Sozialraum, rechtliche Grundlagen
  • Konzeptionsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Grundlagen professioneller Leitung, rechtliche Grundlagen
  • Abschluss des Lernportfolios, Erarbeitung einer Abschlusspräsentation und -reflexion, Abschlusskolloqium

Dauer der Weiterbildung Kindheitspädagogik

Insgesamt wird für die Weiterbildung Kindheitspädagogik, Zusatzqualifikation als Leitung einer Kindertageseinrichtung in Sachsen, etwa ein Jahr benötigt.

Dies umfasst eine

  • Präsenzzeit von mindestens 400 Stunden,
  • Selbststudienzeit im Umfang von mindestens 400 Stunden (Theorieteil),
  • theoriebegleitende Praxis im Umfang von mindestens 800 Stunden (angeleitete und reflektierende Tätigkeit im Rahmen eines Teilzeitverhältnisses in der Kindertageseinrichtung im Freistaat Sachsen (Praxisteil)).

Voraussetzungen der Weiterbildung Kindheitspädagogik

Die Weiterbildung Kindheitspädagogik ist geeignet für Menschen, die an einer Universität oder pädagogischen Hochschule Erziehungswissenschaften oder Pädagogik (auch im Nebenfach) studierten und abschlossen. Folgende Abschlüsse werden anerkannt:

  • Magister,
  • Diplom,
  • Bachelor oder
  • Master sowie
  • ein erstes oder zweites Staatsexamen Lehramt.

Wer einen entsprechenden Fachabschluss an einer Hochschule im Ausland erworben hat, erfüllt ebenfalls die Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung Kindheitspädagogik.

Weiterhin müssen die teilnehmenden Personen während der Weiterbildung Kindheitspädagogik mit Zustimmung des Landesjugendamtes in einem Teilzeitarbeitsverhältnis mit einem öffentlichen oder einem freien Träger im Freistaat Sachsen stehen (mindestens 800 Stunden Praxisanteil).


Für weitere Informationen und Kursbuchung hier klicken!

Start der Weiterbildung Kindheitspädagogik: 18. März 2024

Unterrichtstermine 2024

18.03. - 22.03.12.08. - 16.08.
22.04. - 26.04.16.09. - 20.09.
27.05. - 31.05.21.10. - 25.10.
10.06. - 14.06.18.11. - 22.11.
08.07. - 12.07. 

 

Unterrichtstermine 2025

13.01. - 17.01. 
10.02. - 14.02. 
10.03. - 14.03. 

 

DPFA Akademie für Pädagogik

Ansprechpartnerin für Weiterbildung Kindheitspädagogik
Monique Kunath-Günther
Telefon 0371 45907723
E-Mail chemnitz.weiterbildung@dpfa.de

Adresse
DPFA Akademie für Pädagogik
Straße der Nationen 99-101
09113 Chemnitz

Haltestellen in der Nähe:
Christian-Wehner-Straße (BUS 32)

Anfahrt auf Google Maps

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