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Teilnahmebedingungen zu Veranstaltungen der DPFA Akademiegruppe

Stand: September 2023

  • DPFA Akademiegruppe GmbH
  • DPFA-Weiterbildung GmbH
  • DPFA-Schulen gemeinnützige GmbH

Mit Ihrer Anmeldung zu einer nichtschulischen bzw. Lehr-/Veranstaltung der Unternehmen und Einrichtungen der DPFA Akademiegruppe (kurz: DPFA) erkennen Sie folgende Teilnahmebedingungen an und haben die ausgeführten Datenschutzrichtlinien zur Kenntnis genommen.

§ 1 Anmeldung, Anmeldebestätigung

  1. Anmeldungen zu Veranstaltungen müssen grundsätzlich mittels Online-Anmeldung oder schriftlich per Anmeldeformular eingehen, sofern nichts Abweichendes in der Einladung oder Bekanntmachung zur Veranstaltung angegeben ist.
  2. Die Anmeldungen werden entsprechend dem Eingangsdatum berücksichtigt. Eine entsprechende Anmeldebestätigung wird Ihnen per E-Mail zugesandt.
  3. Die Anmeldung ist verbindlich.  
  4. Änderungen, z. B. den Wechsel in einen anderen Veranstaltungsort, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, behält sich der Veranstalter vor.

§ 2 Teilnahmegebühren und Rechnung

  1. Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin.
  2. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen wird auf der Grundlage der Befreiungsvorschrift gem. § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG keine Umsatzsteuer berechnet.
  3. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen erfolgt die Rechnungslegung ca. acht Tage vor der Veranstaltung an die angegebene Rechnungsadresse. Unter Umständen kann die Rechnungslegung auch nach der Veranstaltung erfolgen.
  4. Anreisen und Übernachtungen sind selbst zu organisieren, zu buchen und zu bezahlen.

§ 3 Stornierung, Absage, Erstattung von Teilnahmegebühren, Kündigung und Rücktritt

  1. Eine Stornierung der Teilnahme an einer kostenpflichtigen Veranstaltung muss bis maximal zehn Tage vor der Veranstaltung schriftlich per Mail oder Brief vorliegen (Datum des Poststempels, des E-Mail-Protokolls). Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird bei kostenpflichtigen Veranstaltungen die volle Teilnahmegebühr berechnet.
  2. Bei AZAV-zertifizierten Kursen gelten für geförderter Teilnehmer gesonderte Kündigungsbedingungen laut Maßnahmevertrag.
  3. Es kann ein/e Ersatzteilnehmer/-in ohne weitere Kosten bis 30 Stunden vor Veranstaltungsbeginn benannt werden.
  4. Eine Absage von Veranstaltungen, etwa mangels ausreichender Teilnehmerzahl, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden ohne Abzug zurückerstattet. Ein anderer Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
  5. Bei zeitweisen technischen Störungen bei der Bearbeitung von asynchronen bzw. selbstgesteuerten Weiterbildungsinhalten auf dem Lernportal, entsteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Minderung von Teilnahmegebühren oder anderen Schadensersatzansprüchen.
  6. Nach Buchung von einem Online-Kurs kann der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin den Online-Kurs innerhalb von 14 Tagen nach Buchung widerrufen. Sobald der Online-Kurs begonnen wurde, erlischt das Widerrufsrecht.
  7. Teilnehmenden, denen eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) abgelehnt wurde, wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht eingeräumt, ohne dass ihnen hierfür Kosten entstehen. Der Ablehnungsbescheid ist vorzulegen.
  8. Der Bildungsträger behält sich vor, bei Erkrankung oder unentschuldigtem Fernbleiben des/der Teilnehmers/-in den Vertrag nach Rücksprache mit dem Kostenträger zu kündigen, wenn die Teilnahme an der Weiterbildung/ Maßnahme durch Krankheit oder unentschuldigtes Fernbleiben (ab 3 Fehltage) länger unterbrochen wird und das Erreichen des Weiterbildungs-/Maßnahmenziels dadurch gefährdet ist.
  9. Beide Seiten haben das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, wenn ihnen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des anderen Teiles der Fall.
  10. Der Bildungsträger behält sich vor, die Weiterbildung/Maßnahme aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen sowie im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Weiterbildung/Maßnahme nicht zu eröffnen, ohne dass dem Teilnehmer/der Teilnehmerin hieraus Ansprüche gegenüber dem Bildungsträger entstehen.
  11. Kündigung und Rücktritt haben jeweils in schriftlicher Form zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Erklärung beim Bildungsträger maßgeblich.

§ 4. Pflichten des Bildungsträgers

  1. Der Bildungsträger verpflichtet sich, dem/der Teilnehmer/-in in guter Qualität alle Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.
  2. Der/Die Teilnehmer/-in erhält bei erfolgreicher Beendigung der Weiterbildung/Maßnahme laut Ausschreibung ein Zertifikat/eine Teilnahmebescheinigung zu den vermittelten Lehrinhalten. Bei Fehlstunden über 10 Prozent der Unterrichtsstunden bzw. 5 Arbeitstagen der berufspraktischen Arbeitserprobung behält sich der Bildungsträger das Recht vor kein Zertifikat zu vergeben. Der/Die Teilnehmer/-in erhält in diesem Fall eine Teilnahmebescheinigung. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Weiterbildung/Maßnahme, welche am Ende eine Zertifikatsvergabe vorsieht, wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. In der Teilnahmebescheinigung werden angestrebtes Ziel, vermittelte Inhalte und Zeitraum der Teilnahme bescheinigt.
  3. Der Bildungsträger stellt den geförderten Teilnehmenden im Rahmen der Weiterbildung/Maßnahmendurchführung die erforderlichen Lernmittel (Scripte, Arbeitsblätter etc.) zum Verbleib zur Verfügung. Bei online Weiterbildungen werden die Lernmittel nach Verfügbarkeit digital zur Verfügung gestellt.

§ 5. Pflichten des Teilnehmers

      Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich,

  1. am Unterricht in vollständigem Umfang teilzunehmen, um das Weiterbildungs-/Maßnahmenziel zu erreichen.
    Das Fernbleiben vom Unterricht ist in begründeten Fällen aus wichtigem Grund* beim Bildungsträger, in jedem Fall rechtzeitig und in schriftlicher Form (Formblatt), zu beantragen.
    *(Als wichtiger Grund ist dabei insbesondere anzusehen: Wohnungswechsel; Eheschließung; Teilnahme an religiösen Festen; Eheschließung eines Kindes; Ehejubiläum des/der Teilnehmers/-in sowie deren Eltern oder Schwiegereltern; schwere Erkrankung des Ehegatten oder eines Kindes; Niederkunft der Ehefrau; Ableben des Ehegatten, eines Kindes oder (Schwieger-)Elternteiles; Wahrnehmung amtlicher, insbesondere polizeilicher oder gerichtlicher Termine; Ausübung öffentlicher Ehrenämter; Teilnahme an Einsätzen oder an Ausbildungskursen im Rahmen des Katastrophenschutzes)
  2. in Krankheitsfällen den Bildungsträger umgehend zu informieren und die Krankenscheine entsprechend der gesetzlich geregelten Frist (3 Tage) dem Bildungsträger zu übergeben.
  3. im Interesse aller Teilnehmenden die Einhaltung einer guten Lernatmosphäre zu unterstützen, die Anweisungen der Lehrkräfte zu beachten sowie die Schul- und Hausordnung, die Richtlinien für die Benutzung des Computer-Kabinetts und die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
  4. Die Punkte 1) bis 3) des §5 gelten für synchron geführte Formen von Weiterbildungen. Synchron sind Weiterbildungen, wenn sie in Präsenz durchgeführt werden oder online über ein virtuelles Klassenzimmer.
  5. Für asynchron geführte Weiterbildungen obliegt es dem Teilnehmer, die Inhalte zu bearbeiten. Diese Weiterbildungen, welche insbesondere über das Lernportal angeboten werden, enden immer mit einer Teilnahmebescheinigung, wenn sie nicht Bestandteil eines Zertifikatskurses sind. Die Teilnahmebescheinigung erhält der Teilnehmer, nachdem er erfolgreich die Inhalte bearbeitet hat.

§ 6. Datenschutz

1. Einwilligung
Mit Ihrer verbindlichen Veranstaltungsanmeldung willigen Sie in die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung und zur Veröffentlichung Ihres Namens, Vornamens, Titels und Ihres Unternehmens ein.

Sie erklären sich durch Ihre verbindliche Anmeldung damit einverstanden, dass die angegebenen Daten (Vor-, Nachname, Titel, Angaben zur Funktion und zum Unternehmen) auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung veröffentlicht werden. Die Teilnehmerliste steht anderen Teilnehmern der Veranstaltung sowie den Referenten und Veranstaltungspartnern in gedruckter und digitaler Form (pdf-Format) zur Verfügung.

Wir informieren Sie nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gerne und ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend nur noch „Daten“ genannt). Durch die DS-GVO sind uns einige sinnvolle Pflichten auferlegt, um den Schutz Ihrer Daten bei der Verarbeitung sicherzustellen. Nachfolgend erläutern wir, welche Daten wir von Ihnen zu welchen Zwecken verarbeiten und welche Rechte Sie diesbezüglich haben.

2. Zwecke der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) der EU-DSGVO auf Basis Ihrer Einwilligung durch die verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung:

  • Erstellung der Teilnehmerliste (Name, Vorname, Titel, Name des Unternehmens/der Institution)
  • Anfertigung von Namensschildern
    (Name, Vorname, Titel, Name des Unternehmens/der Institution)
  • Rechnungserstellung
    (Name, Vorname, Titel, Name des Unternehmens/der Institution/ des Arbeitgebers)
  • Ggf. Erstellung von Teilnahmebescheinigungen (Name, Vorname, Unternehmen)
  • Kommunikation und Informationstätigkeit zu weiteren Aktivitäten bzw. Veranstaltungen des Veranstalters

3. Dauer der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten mit Beginn der Bereitstellung zur Vorbereitung, Planung, Durchführung und abschließenden Nachbereitung der Veranstaltung.

Ihre Daten werden beim Veranstalter nach Durchführung der Veranstaltung zum Zweck der weiterführenden Kommunikation und Informationstätigkeit des Veranstalters weiter verarbeitet, sofern die betroffenen Personen diesem Zweck nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Die Verarbeitung Ihrer Daten (bspw. Speicherung) kann aufgrund geltender Rechtsvorschriften, solange erfolgen, wie es rechtlich erforderlich ist (z. B. Einhaltung der Aufbewahrungspflicht von Rechnungsunterlagen).

Sollten Sie die Löschung Ihrer Daten wünschen oder der weiteren Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen, werden wir Ihre Daten unverzüglich löschen, soweit nicht rechtliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

4. Ihre Rechte als betroffene Person

Nach der EU-DSGVO haben Sie das Recht auf:

    • Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten
    • Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten
    • Einschränkung der Verarbeitung (nur noch Speicherung möglich)
    • Widerspruch gegen die Verarbeitung
    • Datenübertragbarkeit
    • Widerruf Ihrer gegebenen Einwilligung mit Wirkung auf die Zukunft
    • Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Datenschutzbehörde zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der

Sächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Postanschrift: Devrientstraße 1, 01067 Dresden
E-Mail-Adresse: saechsdsb@slt.sachsen.de

§ 7 Urheberrecht

  1. Sämtliche Tagungsunterlagen unserer Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Teilnehmer und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Veranstaltungsunterlagen - auch auszugsweise - inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
     
  2. Für alle im Zeitraum der Veranstaltung beabsichtigten Film- und Tonmitschnitte muss vorab die Genehmigung der DPFA eingeholt werden. Fotografien sind unter Berücksichtigung der Rechte Dritter in angemessenem Umfang für private Zwecke gestattet. Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten der Vorträge und Dokumentationen übernimmt die DPFA keinerlei Verantwortung oder Haftung.

§ 8 Foto-, Ton- und Filmaufnahmen

  1. Bei den Veranstaltungen der DPFA werden unter Umständen Foto-, Ton- und Filmaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen on- und offline Medien veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl zufällig erfolgt. Einzelaufnahmen von Personen werden nur nach deren Einwilligung gemacht. Die Darstellung bzw. Wiedergabe von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen der Veranstaltung erfolgt auf der Homepage, Printmedien und Social-Media-Kanälen des Veranstalters. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, Bildmaterial an Pressevertreter weiterzugeben. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die in Kooperation mit Dritten angeboten werden.
  2. Mit dem Betreten der Veranstaltungsräume erfolgt die Einwilligung des Teilnehmers zur unentgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und Verbreitung und/oder zeitlich uneingeschränkten Speicherung und Zugänglichmachung des aufgenommenen Bild-, Ton- und Filmmaterials im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters. Die Persönlichkeitsrechte bleiben in jedem Fall gewahrt.
  3. Sollte der Teilnehmer im Einzelfall nicht mit der Veröffentlichung seiner Person einverstanden sein, bitten wir um die unmittelbare Mitteilung bei den Verantwortlichen der jeweiligen Veranstaltung.
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Kursdatenbank

Ausführliche Informationen zum Weiterbildungsangebot der DPFA.

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Förderung & Finanzierung

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