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SOMMERAKADEMIE - Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) gemäß § 8 a SGB VIII (inkl. Kinderschutzfachkraft)

Termine / Anfrage / Anmeldung

06.07.2026 bis 10.07.2026  (QW-7010/2478)
  Online
Veranstalter
DPFA-Weiterbildung GmbH
Straße der Nationen 99-101
09113 Chemnitz
Kursdaten
Preis:

629 € Sonderpreis 
 statt sonst 699 €

Zeitumfang: 64 UE (40 UE virtuelles Klassenzimmer + 24 UE WBT´s selbstgesteuertes Lernformat)
Unterrichtszeiten: 08:00 - 15:00 Uhr
Ansprechpartner
Ansprechpartnerin der DPFA-Weiterbildung in Chemnitz: Diana Thiemer
Frau Diana Thiemer
 0371 459077-20
 0371 459077-29
 diana.thiemer@dpfa.de

Bitte beachten

Am 19. Juni findet unsere Auftaktveranstaltung von 14:00 bis 15:00 Uhr in unserem virtuellen Klassenzimmer statt.

Den Zugangslink erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung.

Die weiteren Termine sind jeweils von 08:00-15:00 Uhr: 

  • 06.07.26
  • 07.07.26
  • 08.07.26
  • 09.07.26
  • 10.07.26

Dozentin

Melanie Arnold (Aus- und Weiterbildungspädagogin, Fachdozentin der DPFA Weiterbildung mit dem Themenschwerpunkt Erstellung institutioneller Schutzkonzepte, Insoweit erfahrene Fachkraft/Kinderschutzfachkraft gem. § 8a SGB VIII)

Zielgruppe

Pädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe

Aktion SOMMERAKADEMIE

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Beschreibung

Mit § 8a SGB VIII ist eine erfahrene Fachkraft benannt worden, die dem staatlichen Wächteramt bei der Ausübung der Kontrollfunktion zum Kinderschutz hinzugezogen werden soll. Im Sinne eines Frühwarnsystems soll eine Beratung im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung vorgenommen werden.

In diesem 8-tägigen Kurs werden inhaltliche Kenntnisse:

  • zur Bewertung des Kindeswohls,
  • Einschätzung einer Gefährdungslage,
  • Kenntnis über Verfahrensabläufe bei gewichtigen Anhaltspunkten,
  • rechtliche Grundlagen (u.a. § 8a und 8b SGB VIII, § 4 KKG) sowie
  • die Etablierung präventiver Maßnahmen zum Kinderschutz

vermittelt.

Mit Erhalt des Zertifikats soll sich die Kinderschutzfachkraft als Multiplikator in ihrer Einrichtung verstehen und den Kinderschutz in ihrem Umfeld festsetzen.

Um den gesetzlich geforderten Schutzauftrag zur Beratung und Koordinierung qualitativ umsetzen zu können, bedarf es einer hohen Sozialkompetenz, kommunikativen Fähigkeiten, entwicklungspsychologisch-pädagogische Kenntnisse, Praxiserfahrungen sowie Grundkenntnisse im Sozial- und Strafrecht.

Innerhalb der Qualifizierungsmaßnahme dokumentieren und erproben die Teilnehmer:innen im Rahmen eines Abschlusskolloquiums einen beispielhaften Beratungsprozess als Kinderschutzfachkraft Die Reflexion der eigenen Arbeit wird im Plenum durchgeführt.

Abschluss / Zertifikat

  • Zertifikat – intern