
Heilpädagogische Zusatzqualifikation (HPZ-2003)
Die Heilpädagogische Zusatzqualifikation (HPZ-2003) ist eine berufsbegleitende Weiterbildung für pädagogische Fachkräfte, die sich auf die integrative Bildung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen spezialisiert.
Der Kurs dauert rund 1,5 Jahre und vermittelt den Teilnehmenden fundierte heilpädagogische Handlungskompetenzen in Theorie und Praxis.
Die Weiterbildung Heilpädagogik folgt der offiziellen Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales von 2003 und schließt mit einem zertifizierten Abschluss ab.
Durch den HPZ Kurs erwerben Erzieher:innen, Heilerziehungspfleger:innen und andere pädagogische Fachkräfte das Rüstzeug, um
- inklusiv zu arbeiten und
- Kinder sowie erwachsene Menschen mit Behinderung professionell zu fördern.
HPZ-Weiterbildung auf einen Blick:
• 18 Monate berufsbegleitend
• 400 UE Theorie + 400 Std. Praxis
• Zielgruppe: pädagogische Fachkräfte aller Bereiche
• Region: Sachsen & Mitteldeutschland
• Abschluss: Zertifikat HPZ-2003
• Start: jährlich, Präsenz und online (je nach Durchgang)
Warum diese Weiterbildung wichtig ist
- Die heilpädagogische Zusatzqualifikation vermittelt das nötige Fachwissen, um inklusive Bildungs- und Betreuungsangebote kompetent zu gestalten.
- Für pädagogische Fachkräfte eröffnen diese erweiterten Fähigkeiten neue berufliche Perspektiven in der integrativen Kinderbetreuung und Behindertenhilfe.
Demnächst beginnt ...

Alle Informationen zur Heilpädagogischen Zusatzausbildung (HPZ 2003)
Theoretischer Unterricht (400 UE)
- Entwicklung einer heilpädagogischen Berufsidentität: Reflexion der eigenen Haltung und Motivation für die Erziehungsarbeit auf heilpädagogischer Grundlage.
- Erwartungshaltungen an heilpädagogisches Handeln: Bewusstmachen gesellschaftlicher und institutioneller Erwartungen und Ableitung von Konsequenzen für das eigene pädagogische Handeln.
- Beobachten, Erkennen und Verstehen: Methoden der heilpädagogischen Diagnostik, Förderplanung und -gestaltung (inklusive ICF-CY-Standards) zur fundierten Einschätzung von Entwicklungsbedarfen.
- Gestaltung von Bildungsprozessen: Planung und Durchführung inklusiver Bildungsangebote unter heilpädagogischen Prämissen, um Benachteiligungen zu verhindern.
- Heilpädagogische Methoden: Kennenlernen verschiedener heilpädagogischer Methoden und Techniken, deren Anwendbarkeit und Grenzen in der Praxis.
Praktischer Teil *
- Praxisanleitung und Anwendung: Umsetzung des Gelernten in mindestens zwei verschiedenen Tätigkeitsfeldern – z.B. integrative Kindertagesstätte, Werkstatt für behinderte Menschen, Wohnheim oder Pflegeeinrichtung.
Durch den Wechsel der Praxisstellen sammeln die Teilnehmer vielseitige Erfahrungen. - Handlungskompetenz erweitern: Im Praktikum vertiefen die Fachkräfte ihre Fähigkeiten in Betreuung, Förderung und Pflege von Menschen mit Behinderung aller Altersstufen.
Sie lernen, den Förderbedarf zu erkennen und geeignete heilpädagogische Maßnahmen zu planen, umzusetzen und auszuwerten. - Zusammenarbeit und Reflexion: Die angeleiteten Praxisphasen fördern den Kontakt zu Familienangehörigen und Therapeut*innen und schulen die Reflexionsfähigkeit des eigenen heilpädagogischen Handelns.
Jede Praktikumseinheit wird mit einem ausführlichen Praktikumsbericht abgeschlossen.
Zielgruppe
Pädagogische Fachkräfte, die in folgenden Einrichtungen tätig sind:
- Kindertageseinrichtungen mit integrativen Gruppen, d.h. Krippe, Kindergarten oder Hort, die Kinder mit Behinderungen betreuen.
- Einrichtungen der Behindertenhilfe, wie z.B. Werkstätten für behinderte Menschen oder Wohnheime für Menschen mit Behinderung.
- Stationäre Pflegeeinrichtungen, in denen erwachsene Menschen mit Behinderungen gepflegt und betreut werden.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Teilnahme benötigen Sie:
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Bereich – z.B. im sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder pflegerischen Bereich (auch handwerklich, falls Tätigkeit in Behindertenwerkstätten). Gleichwertige Ausbildungen werden anerkannt.
- Mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einer relevanten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder Behindertenhilfe – etwa in einer integrativen Kita, einer heilpädagogischen Kindertagesstätte, einer Werkstatt für behinderte Menschen, einem Behindertenwohnheim oder einer ambulanten/stationären Pflegeeinrichtung.
- Arbeitsgeber-Einverständnis: Da die Fortbildung berufsbegleitend erfolgt, ist in der Regel eine Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme erforderlich. Dies wird meist durch eine schriftliche Einverständniserklärung nachgewiesen.
Dauer und Ablauf der Weiterbildung HPZ 2003
Die HPZ-Weiterbildung erstreckt sich über circa 18 Monate (berufsbegleitend).
In der Regel findet der theoretische Unterricht einmal pro Woche als ganztägiges Seminar (z.B. 08:00–15:00 Uhr) oder als Blockseminar einmal im Monat statt, was eine gute Vereinbarkeit mit dem Job ermöglicht. Schulferien werden üblicherweise unterrichtsfrei gehalten.
Während der Weiterbildung unterstützen erfahrene Dozentinnen (z.B. Pädagog:innen, Heilpädagog:innen) die Teilnehmenden. Eine feste Ansprechperson begleitet organisatorisch durch den Kurs. Wichtig ist, dass die Zugangsvoraussetzungen bereits zu Kursbeginn erfüllt sind und nachgewiesen werden. Eine Anmeldung wird zunächst als Platzreservierung* geführt, bis alle Unterlagen geprüft sind und die Zulassung bestätigt wird.
Wichtiger Hinweis zum Praktikum während der Heilpädagogischen Zusatzqualifikation Sachsen:
- Ein neues Currciulum sieht schon bald “nur” noch 200h statt der vorgeschriebenen 400h Praktikum vor.
- Die Akademie für Pädagogik verfügt über die ministerielle Genehmigung bereits jetzt HPZ Kurse mit “nur” 200h Praktikum durchzuführen.
- Dies ist leider nicht möglich, wenn die Heilpädagogische Zusatzqualifikation Sachsen von der Arbeitsagentur gefördert wird.
Teilnehmer, welche durch die Arbeitsagentur mit Bildungsgutschein gefördert werden und somit einen reinen Präsenzkurs belegen, müssen nach wie vor 400h Praktikum ableisten. - Bei der Online-Variante, die aktuell bedauerlicherweise nicht gefördert wird, gilt Regelung für 200h Praktikum.
Für wen eignet sich die Weiterbildung?
Die Weiterbildung ist ideal für Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen, Heilerziehungspfleger:innen, Pflegefachkräfte und vergleichbare Berufsgruppen, die in Sachsen oder Mitteldeutschland im inklusiven Bereich arbeiten (oder arbeiten möchten).
Weitere, mögliche Qualifizierungen:
- Kinderschutz - Insofern erfahrene Fachkraft
- Praxisanleiter
- Sonderpädagogische Zusatzausbildung
Kosten und Förderung
Die Kursgebühren für die HPZ-Weiterbildung belaufen sich – je nach Durchführungsform – auf etwa 2.300 € bis 2.700 € pro Teilnehmer:in.
Beispielsweise kostet der vollständig online durchgeführte Kurs aktuell rund 2.300 €, während die klassische Präsenz-Variante (mit umfangreicherem Praktikumsanteil) etwa 2.656 € beträgt.
In der Teilnahmegebühr sind in der Regel alle Unterrichtsmaterialien und Prüfungsgebühren enthalten.
Fördermöglichkeiten:
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bei der Wahl eines Präsenzkurses zur Heilpädagogische Zusatzqualifikation Sachsen
Abschluss und Zertifikat
Die heilpädagogische Zusatzqualifikation schließt mit einem anerkannten Zertifikat ab. Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss sind die absolvierten Theorie- und Praxisstunden sowie das Bestehen der Abschlussprüfung.


