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Vertrauenspersonen in der WfbM


Vertrauenspersonen unterstützen den Werkstattrat und die Frauenbeauftragte bei ihrer Arbeit. 

Gute Unterstützung bedeutet jedoch nicht, Aufgaben oder Entscheidungen zu übernehmen. Es geht darum, Informationen verständlich zu machen, Beteiligungsrechte zu sichern und eine selbstbestimmte Interessenvertretung zu stärken.

drei Karten auf einem Tisch, eine Person zeigt auf eine Karte
Abb. generiert mit Unterstützung von ChatGPT.

Welche Aufgaben hat eine Vertrauensperson in der WfbM?

Der Werkstattrat hat nach § 39 Abs. 3 WMVO Anspruch auf Unterstützung durch eine Person seines Vertrauens. Für die Frauenbeauftragte gilt dieser Anspruch über § 39a Abs. 5 WMVO entsprechend. Die Vertrauensperson nimmt ihre Aufgabe unabhängig von Weisungen der Werkstatt wahr.

Werkstattrat und Frauenbeauftragte haben jeweils einen eigenen Unterstützungsanspruch. Es muss deshalb nicht dieselbe Vertrauensperson sein. Entscheidend ist das Vertrauen der jeweiligen Interessenvertretung.


Was darf eine Vertrauensperson?

Eine Vertrauensperson kann Informationen erklären, Unterlagen verständlich aufbereiten und Sitzungen vor- oder nachbereiten. Der Werkstattrat kann sie nach § 33 Abs. 2 WMVO zu seinen Sitzungen hinzuziehen. Darüber hinaus kann sie beim Formulieren von Fragen und Anträgen helfen oder im vereinbarten Umfang Gespräche begleiten.

Über ihre Positionen und ihr weiteres Vorgehen entscheiden weiterhin der Werkstattrat beziehungsweise die Frauenbeauftragte. Die Vertrauensperson gibt keine Position vor und spricht nicht ungefragt für die gewählten Interessenvertretungen. Sie muss gesetzliche Geheimhaltungspflichten beachten und vertrauliche Informationen schützen.

Ein hilfreicher Grundsatz kann deshalb lauten: so viel Unterstützung wie erforderlich und so wenig Übernahme wie möglich. Entscheidend ist jedoch immer der konkrete Unterstützungsauftrag der Interessenvertretung.


Wie unterstützt eine Vertrauensperson den Werkstattrat?

Für den Alltag eignet sich ein einfacher Drei-Schritte-Check. Er ist keine festgelegte Fachmethode, sondern eine praktische Orientierung.

1. Zuhören

Lassen Sie das Mitglied des Werkstattrates sein Anliegen zunächst selbst schildern. Bewerten Sie die Situation nicht sofort und schlagen Sie noch keine Lösung vor.

Hilfreiche Fragen sind:

  • Was ist passiert?
  • Was ist Ihnen besonders wichtig?
  • Was soll sich verändern?

2. Den Unterstützungsauftrag klären

Fragen Sie, welche Unterstützung gewünscht wird. Soll die Vertrauensperson etwas erklären, Informationen suchen, eine Sitzung vorbereiten oder ein Gespräch begleiten?

Eine klare Frage lautet: „Was wünschen Sie sich jetzt konkret von mir?“

3. Den nächsten Schritt vereinbaren

Legen Sie gemeinsam fest, wer welche Aufgabe übernimmt. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Beteiligungsrechte des Werkstattrates.

Ein Beispiel: Die Werkstattleitung möchte eine neue Pausenregelung einführen. Bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie bei Pausen hat der Werkstattrat nach § 5 WMVO ein Mitbestimmungsrecht.

Die Vertrauensperson hilft dem Werkstattrat, die geplante Regelung zu verstehen, Rückmeldungen der Beschäftigten auszuwerten und eine gemeinsame Position zu erarbeiten. Der Werkstattrat fasst dazu einen Beschluss. Die oder der Vorsitzende vertritt den Werkstattrat auf Grundlage dieses Beschlusses gegenüber der Werkstattleitung. Die Vertrauensperson kann das Gespräch vorbereiten und begleiten, übernimmt aber nicht die Entscheidung des Werkstattrates.

Auch bei der Frauenbeauftragten richtet sich die Unterstützung nach ihrem konkreten Auftrag. Die Vertrauensperson kann beispielsweise dabei helfen, ein Gespräch mit der Werkstattleitung zu Belästigung, Gewalt oder Gleichstellung vorzubereiten, ohne selbst über das weitere Vorgehen zu bestimmen.


Gute Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf

Selbstbestimmte Interessenvertretung bedeutet nicht, dass Unterstützung ständig weniger werden muss. Manche Menschen benötigen dauerhaft Unterstützung beim Lesen, bei rechtlichen Fragen oder durch Unterstützte Kommunikation. Entscheidend ist, dass die Hilfe dem Auftrag der Interessenvertretung folgt.

Prüfen Sie deshalb regelmäßig gemeinsam:

  • Welche Aufgaben möchte und kann die Interessenvertretung selbst übernehmen?
  • Welche Unterstützung benötigt sie weiterhin oder dauerhaft?
  • Sind Informationen und Materialien verständlich und barrierefrei?
  • Wo fehlen Fachwissen, Zeit oder geeignete Rahmenbedingungen?

Wann ist eine externe Beratung erforderlich?


Welche Fortbildung brauchen Vertrauenspersonen?

Vertrauenspersonen benötigen Kenntnisse über die Rechte von Werkstattrat und Frauenbeauftragter. Ebenso wichtig sind verständliche und barrierefreie Kommunikation, Gesprächsführung, Rollenklärung und der Umgang mit Konflikten. Auch Vertraulichkeit, Nähe und Distanz sowie Gewaltschutz gehören dazu.

In unserem Tagesseminar für Vertrauenspersonen in der WfbM im September bearbeiten Sie typische Situationen aus dem Werkstattalltag. Sie klären Ihre Rolle und lernen, wie Sie den Werkstattrat und die Frauenbeauftragte fachlich sicher unterstützen, ohne deren Entscheidungen zu übernehmen.

Denn gute Begleitung nimmt Interessenvertretungen nicht die Arbeit ab. Sie schafft die Bedingungen dafür, dass diese ihre Rechte wirksam wahrnehmen können.